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>ArbeitsrechtSchon eine einzige despektierliche Äußerung ist eine zu viel: Kündigung eines Chefarztes rechtens
| Chefärzte haben fachlich wie menschlich innerhalb der Belegschaft eines Krankenhauses eine Vorbildfunktion. Daher sollten sie im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mit allen Beschäftigten respektvoll umgehen und despektierliches, sexistisches oder rassistisches Verhalten unterlassen. Schon ein Fehltritt kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Das musste ein Chefarzt erfahren, der mit seiner Kündigungsschutzklage scheiterte (Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 26.05.2025, Az. 3 Ca 168/24). Das Urteil zeigt auf, welche Verhaltensweisen eines Chefarztes einen wichtigen Grund darstellen, der zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Aufschlussreich sind dabei die Begründungen des Gerichts. |
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AUSGABE: CB 12/2025, S. 16 · ID: 50613419