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CBChefärzteBrief

>GastroenterologieWie ist ein Cold-Steel-Test berechnungsfähig?

20.10.202564 Min. Lesedauer

| Frage: „Welche GOÄ-Gebührenziffer/Analogziffer könnte man für den Cold-Steel-Test ansetzen?“ |

Antwort: Der Cold-Steel Test ist nicht gesondert berechnungsfähig. Der Test ist ein leitlinienbasiertes Vorgehen im Rahmen von Darmresektionen. Überprüft werden die Dichtigkeit der Anastomose und die Perfusion. Dies stellt jedoch keine zusätzlich berechnungsfähige Leistung dar, sondern ist ein methodisch notwendiger Einzelschritt im Rahmen der Operation (§ 4  Abs.  2a GOÄ).

Die Bildung einer Analogziffer nach § 6 Abs. 2 GOÄ setzt voraus, dass es sich um eine selbstständige, im Gebührenverzeichnis nicht aufgeführte Leistung handelt. Auf einen intraoperativen Einzelschritt, der zudem noch methodisch notwendig ist, treffen diese Voraussetzungen nicht zu.

AUSGABE: CB 12/2025, S. 1 · ID: 50595141

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