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CBChefärzteBrief

>Notfall- und Intensivmedizin„Das Bundesverfassungsgericht vertraut in die Ärzteschaft!“

Abo-Inhalt26.11.202559 Min. Lesedauer

| Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 23.09.2025 die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, wie sie Ende 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurden, für nichtig erklärt (Beschluss veröffentlicht am 04.11.2025; Abruf-Nr. 50620788). Einer der Ärzte, die Verfassungsbeschwerde einlegten, ist Prof. Dr. Uwe Janssens, Generalsekretär der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Er ist Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin, Kardiologie und Nephrologie am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte ihn, wie es nach der BVG-Entscheidung weitergehen soll. |

CB-12.2025_Interviewpartner_Janssens_TopNews.jpg (Bild: DIVI_Mike_Auerbach)
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Bild: DIVI_Mike_Auerbach

Frage: Herr Prof. Dr. Janssens, die Beschwerdeführer haben auf ganzer Linie gesiegt. Hatten Sie das erwartet?

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AUSGABE: CB 12/2025, S. 3 · ID: 50629347

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