Feb. 2025
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Elterliche SorgeGewalttaten des Vaters begründen Antrag der Mutter gem. § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB
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entscheidung
KG| Das KG hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Wertung von Art. 31 Abs. 2 Istanbul-Konvention (IK; Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vom 11.5.11, für die Bundesrepublik am 1.2.18 in Kraft getreten; BGBl II 18, 142) im Rahmen des § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB zu beachten ist. |
Sachverhalt
AUSGABE: FK 2/2025, S. 29 · ID: 50242778
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