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KindeswohlgefährdungSorgerechtsrückübertragung ist trotz Schütteltrauma-Verdacht verfassungsgemäß
| Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde des Verfahrensbeistands eines Kindes nicht zur Entscheidung angenommen, der sich dagegen gewandt hat, dass den Eltern das Sorgerecht wieder übertragen worden ist, obwohl der Verdacht bestand, dass das Kind geschüttelt worden war (BVerfG 20.11.24, 1 BvR 1404/24, Abruf-Nr. 245475). |
Ein Säugling erlitt mutmaßlich durch die Eltern ein Schütteltrauma. Das FamG entzog das Sorgerecht. Das OLG hob die Entscheidung auf, stellte das Sorgerecht wieder her, erteilte aber Auflagen wie den Aufenthalt in einer Eltern-Kind-Einrichtung (FK 24, 185). Der Verfahrensbeistand sah darin eine Verletzung des Schutzanspruchs des Kindes gegen den Staat nach Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 i. V. m. Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG, blieb aber mit der Verfassungsbeschwerde erfolglos.
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AUSGABE: FK 3/2025, S. 37 · ID: 50269059