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März 2025

UmgangsrechtSo wird Umgangsregelung von -einschränkung abgegrenzt

Abo-Inhalt10.02.20252 Min. Lesedauer

| In der Praxis ist es zuweilen schwierig abzugrenzen zwischen einer (bloßen) Umgangsregelung i. S. d. § 1684 Abs. 3 BGB und einer Umgangseinschränkung i. S. d. § 1684 Abs. 4 BGB. Das OLG Rostock zeigt in einer aktuellen Entscheidung, wie es geht (24.7.24, 10 UF 24/24, Abruf-Nr. 245728). |

Die beiden Kinder leben bei der M, der V wohnt weit entfernt. Daher ergeben sich erhebliche Umgangsschwierigkeiten. Das AG hat mit Beschluss einen Umgang beim V nur z. T. zugelassen; das Gros der regelmäßigen Wochenendumgänge durfte der V nur in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnsitz der M ausüben. Er musste daher regelmäßig eine Ferienwohnung anmieten. Auf dessen Beschwerde hat das OLG Rostock – unter deren Zurückweisung im Übrigen – den Beschluss des AG abgeändert und insgesamt neu gefasst.

AUSGABE: FK 3/2025, S. 38 · ID: 50257155

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