März 2025
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AdoptionPrivater Samenspender ist am Adoptionsverfahren zu beteiligen
Abo-Inhalt27.01.2025659 Min. LesedauerVon RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster
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entscheidung
BGH| Der BGH hat entschieden, dass eine Adoption zu versagen ist, wenn der private Samenspender nicht an dem Verfahren beteiligt wird. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 3/2025, S. 42 · ID: 50197853
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