März 2025
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PersonenstandsänderungenEine EU – ein Geschlecht: Staaten müssen Geschlechts- und Namensänderungen anerkennen
Abo-Inhalt03.02.20254 Min. LesedauerVon RA Dr. Marko Oldenburger, FA Familienrecht, FA Medizinrecht (Hamburg)
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entscheidung
EuGH| Der EuGH hat sich damit befasst, ob ein Mitgliedstaat verpflichtet ist, die Änderung der Geschlechtsidentität und des Vornamens eines Staatsangehörigen, die in einem anderen (vormaligen) Mitgliedstaat rechtmäßig vorgenommen wurde, in seinen Personenstandsregistern anzuerkennen. |
Sachverhalt
AUSGABE: FK 3/2025, S. 47 · ID: 50242053
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