Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
März 2025

PersonenstandsänderungenEine EU – ein Geschlecht: Staaten müssen Geschlechts- und Namensänderungen anerkennen

Abo-Inhalt03.02.2025996 Min. LesedauerVon RA Dr. Marko Oldenburger, FA Familienrecht, FA Medizinrecht (Hamburg)

| Der EuGH hat sich damit befasst, ob ein Mitgliedstaat verpflichtet ist, die Änderung der Geschlechtsidentität und des Vornamens eines Staatsangehörigen, die in einem anderen (vormaligen) Mitgliedstaat rechtmäßig vorgenommen wurde, in seinen Personenstandsregistern anzuerkennen. |

Sachverhalt

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: FK 3/2025, S. 47 · ID: 50242053

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte