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KostenerstattungMann muss für Feuerwehreinsatz zahlen, auch wenn die Frau gezündelt hat
| Die Feuerwehr rückte aus, weil auf dem von M bewohnten Grundstück Matratzen mit einer starken Rauchentwicklung angezündet worden waren. Die nach Zusendung des Kostenbescheids von etwas über 1.000 EUR von M gemachte Ausrede, seine Frau habe die Matratzen angezündet, war nicht erfolgreich. Das hat das OVG Saarlouis entschieden (10.1.25, 2 A 176/24, Abruf-Nr. 246444). |
Es ist zwischen der sog. Primärebene, um Gefahren abzuwehren, und der sog. Sekundärebene, der Kostenerstattung, zu unterscheiden. Bei der Gefahrenabwehr ist auf die die sog. Ex-ante-Betrachtung abzustellen, d. h. auf den Zeitpunkt der Gefahrenabwehr. Zu diesem Zeitpunkt war M zumindest sog. Anscheinsstörer, d. h., auch er hat schuldhaft den Anschein gesetzt, Störer zu sein. Auf der Sekundärebene reicht es aus, wenn der M bei der Ex-post-Betrachtung die Anscheinsgefahr veranlasst oder zu verantworten hatte.
AUSGABE: FK 4/2025, S. 55 · ID: 50316666