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Apr. 2025

NutzungsentschädigungAuch bei Nutzungsentschädigungsverfahren ist Trennungsunterhalt zu prüfen

Top-BeitragAbo-Inhalt24.03.20256 Min. LesedauerVon RiOLG Dr. Andreas Möller, Hamm

| Der BGH hat aktuell entschieden, dass in einem Verfahren auf Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung im Rahmen der Billigkeit immer auch die Trennungsunterhaltsansprüche geprüft werden müssen. Damit ist eine bedeutsame Streitfrage höchstrichterlich entschieden. |

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Sachverhalt

AUSGABE: FK 4/2025, S. 60 · ID: 50316711

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