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Blitzlicht MandatspraxisStreit um Rechtsverhältnisse an der Wohnung – das ist zu tun
Abo-Inhalt17.03.20252 Min. Lesedauer
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| Bei familienrechtlichen Verfahren um die Ehewohnung muss differenziert werden, ob es nur darum geht, die Wohnung dem anderen Ehegatten zu überlassen oder darum, die Rechtsverhältnisse daran zu gestalten. |
Beispiel |
Die Ehefrau (F) lebt seit der Scheidung seit Jahren allein in der vormaligen Ehewohnung. Der Mietvertrag läuft auf beide Eheleute, der Ehemann (M) hat eine eigene Wohnung. Der Anwalt R der F hat die Anwältin des M mit der Aufforderung angeschrieben, eine Vereinbarung über die künftige Nutzung der Ehewohnung zugunsten der F abzuschließen. Hierauf ist keine Reaktion erfolgt. R fragt, ob er auf eine normale Wohnungszuweisung oder auf Zustimmung dahin gehend beantragen muss, dass das bestehende Mietverhältnis geändert und ein neues durch das Familiengericht begründet wird? |
AUSGABE: FK 4/2025, S. 58 · ID: 50294069
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