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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
erneut wurde obergerichtlich die Notwendigkeit einer rechtsstaatlichen und kindgerechten Verfahrensführung im Familienrecht hervorgehoben. Die Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. (6.1.25, 6 UF 239/24) findet deutliche Worte zum staatlichen Wächteramt im Rahmen eines Sorgerechtsentzugs. Das elterliche Sorgerecht steht nicht zur Disposition der Beteiligten und das Familiengericht darf auch bei Zustimmung der Eltern zu einem Sorgerechtsentzug die gesetzlichen Prüfungspflichten nicht umgehen.
Die Kindesmutter, die unter gesetzlicher Betreuung steht, hatte zunächst einer Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt (JA) zugestimmt. Später widerrief sie ihre Zustimmung und wehrte sich gegen die vollständige Sorgerechtsentziehung. Das Familiengericht entzog ihr dennoch das Sorgerecht und übertrug es dem JA, gestützt auf die Zustimmung aller Beteiligten.
AUSGABE: FK 4/2025, S. 2 · ID: 50325425