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Operation an den Geschlechtsmerkmalen eines KindesKorrektur der Genitalfehlbildung des Kindes – das sind die Voraussetzungen für eine OP

Abo-Inhalt07.04.20256 Min. Lesedauer von RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster

| Fehlt bei einem Kind mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung die eine korrigierende Operation befürwortende Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission, und damit eine entsprechende Vermutung nach § 1631e Abs. 3 S. 3 BGB, ist fraglich, ob eine solche Operation erfolgen darf. Das OLG Hamm hat diese Frage in einer aktuellen Entscheidung geklärt. |

Sachverhalt

AUSGABE: FK 5/2025, S. 81 · ID: 50346671

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