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HinterbliebenengeldOLG Frankfurt bewilligt PKH für Hinterbliebenengeld
Abo-Inhalt21.04.20251 Min. Lesedauer
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| Die Klage eines Sohnes gegen den Mörder seiner Mutter auf Zahlung eines sog. Hinterbliebenengeldes hat Aussicht auf Erfolg. Das OLG Frankfurt a. M. hat ihm PKH bewilligt (21.11.24, 3 U 103/24, Abruf-Nr. 245419). |
Der Kläger, Insolvenzverwalter über das Vermögen des Sohnes S der Ermordeten M, verlangt vom Beklagten B – dem Stiefvater des S und Mörder der M – eine angemessene Entschädigung. Der B wurde wegen Mordes zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Während das LG die Klage abwies, hat das OLG dem S PKH für das Berufungsverfahren gewährt, soweit mit ihr ein Entschädigungsanspruch i. H. v. 10.000 EUR verfolgt wird.
AUSGABE: FK 5/2025, S. 74 · ID: 50266043
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