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Mai 2025

Öffentliches RechtWer mit dem Feuer spielt, bleibt zu Hause: Skifahrt gestrichen!

Abo-Inhalt07.04.20254072 Min. Lesedauer

| Ein Schüler, der in der Schulumkleide gekokelt hat, wird von der Skifreizeit ausgeschlossen. Das Berliner VG entschied in einem Eilverfahren, dass diese Maßnahme rechtmäßig ist (28.2.25, VG 3 L 47/25 Abruf-Nr. 246954). |

Der 13-jährige Kläger S, Schüler der 8. Klasse, war während der Unterrichtszeit an einem Feuer im Duschbereich der Jungenumkleide beteiligt. Er warf Papier ins Feuer, das von zwei anderen Schülern entfacht wurde, was starken Rauch verursachte. Die Klassenkonferenz beschloss daraufhin, ihn von der ca. ein halbes Jahr später stattfindenden Skifahrt auszuschließen. Dagegen wandte sich S im Eilverfahren. Der Ausschluss sei unverhältnismäßig, er betonte den zeitlichen Abstand zwischen dem Vorfall und der Reise sowie seine nicht zentrale Rolle im Vorfall.

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AUSGABE: FK 5/2025, S. 73 · ID: 50344993

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