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Mai 2025

Blitzlicht MandatspraxisSorgerechtsübertragung nach Tod eines Elternteils: Das ist zu beachten

Abo-Inhalt22.04.20252 Min. Lesedauer

| Wenn ein allein sorgeberechtigter Elternteil stirbt, obliegt es dem Familiengericht, dem überlebenden Elternteil das Sorgerecht zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht, § 1680 Abs. 2 BGB. |

Beispiel

Der Kindesvater (V) hatte mit der plötzlich verstorbenen Kindesmutter (M) einen gemeinsamen vierjährigen Sohn S, die beiden Elternteile waren nicht miteinander verheiratet. F hatte das Sorgerecht. Das Familiengericht hat im Eilverfahren dem Jugendamt (JA) das Sorgerecht übertragen. Der V erhält wegen eines Rückenleidens seit Jahren Cannabis, weswegen es noch nie zu Problemen gekommen ist. Der Verfahrensbeistand (VB) meint, wegen des Konsums von Cannabis sei V nicht in der Lage, das Sorgerecht ordnungsgemäß auszuüben. Der S ist derzeit bei den Großeltern mütterlicherseits untergebracht, möchte aber unbedingt zum V. V fragt nach seinen Chancen in einem Sorgerechtsverfahren.

AUSGABE: FK 5/2025, S. 77 · ID: 50327970

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