Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2025 abgeschlossen.
Blitzlicht MandatspraxisSorgerechtsübertragung nach Tod eines Elternteils: Das ist zu beachten
| Wenn ein allein sorgeberechtigter Elternteil stirbt, obliegt es dem Familiengericht, dem überlebenden Elternteil das Sorgerecht zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht, § 1680 Abs. 2 BGB. |
Beispiel |
Der Kindesvater (V) hatte mit der plötzlich verstorbenen Kindesmutter (M) einen gemeinsamen vierjährigen Sohn S, die beiden Elternteile waren nicht miteinander verheiratet. F hatte das Sorgerecht. Das Familiengericht hat im Eilverfahren dem Jugendamt (JA) das Sorgerecht übertragen. Der V erhält wegen eines Rückenleidens seit Jahren Cannabis, weswegen es noch nie zu Problemen gekommen ist. Der Verfahrensbeistand (VB) meint, wegen des Konsums von Cannabis sei V nicht in der Lage, das Sorgerecht ordnungsgemäß auszuüben. Der S ist derzeit bei den Großeltern mütterlicherseits untergebracht, möchte aber unbedingt zum V. V fragt nach seinen Chancen in einem Sorgerechtsverfahren. |
Login
AUSGABE: FK 5/2025, S. 77 · ID: 50327970
