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KostenrechtGeschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen
| Nach einem Verkehrsunfall wird ungeachtet der Frage, ob eine Auseinandersetzung zum Grund oder zur Höhe eines Ersatzanspruchs droht, ein Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister eingeschaltet. Dass die zweckmäßig und erforderlich ist und damit „notwendig“ i. S. d. Kostenrechts, ist allgemein anerkannt. Nach der Anpassung der Regelungen zur Geschäftsgebühr in Nr. 2300 VV RVG zum 1.10.21 kann sich aber die Frage stellen, wie der Rechtsdienstleister dann vergütet wird. Das LG Stuttgart beantwortet dies dem Rechtsanwalt prinzipiell negativ. Soweit ersichtlich handelt es sich um die einzige veröffentlichte Entscheidung, die die maßgeblichen Fragen überhaupt fokussiert. |
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AUSGABE: FMP 3/2025, S. 49 · ID: 50314175