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FluggastrechteAnspruch wegen Herabstufung
| Art. 10 Abs. 2 FluggastrechteVO findet bei einer aus mehreren Flügen bestehenden Beförderung nur auf diejenigen Flüge Anwendung, auf denen der Fluggast in eine niedrigere Klasse verlegt worden ist, nicht hingegen auf andere Flüge, zu denen der Flugschein den Fluggast ebenfalls berechtigt. |
Wegen einer Flugverspätung wurde der auf First Class gebuchte Kläger umgebucht, wobei nur ein Platz in der Economy Class frei war. Nach dem BGH (5.11.24, X ZR 10/24, Abruf-Nr. 247268) richtet sich der Anspruch auf Entschädigung allein gegen das Luftfahrtunternehmen, das den von der Herabstufung betroffenen Flug durchführt, und bezieht sich auch nur auf die Teilstrecke.
So sieht es der EuGH |
AUSGABE: FMP 5/2025, S. 77 · ID: 50387368