Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Juni 2025

StrafrechtFaktische Geschäftsführung bei der Firmenbestattung

Abo-Inhalt13.06.20251 Min. Lesedauer

| Wer als faktischer Geschäftsführer agiert, um einem Unternehmen die letzten Vermögensreserven zu entziehen, kommt als Täter von Insolvenzstraftaten insbesondere nach § 283 Abs. 1 StGB in Betracht. |

Das hat der BGH (27.2.25, 5 StR 287/24, Abruf-Nr. 247695) entschieden. In dem Fall wurde ein Strohmann als Geschäftsführer von sechs drohend zahlungsunfähigen Unternehmen eingesetzt. Den Unternehmen wurden dann die letzten Vermögenswerte durch Handlungen des Strohmanns als Geschäftsführers zugunsten des Unternehmenskäufers entzogen. Das LG hatte den dahinter stehenden Mann nur wegen Beihilfe verurteilt, während die Staatsanwaltschaft auf der Verurteilung als Täter bestand.

AUSGABE: FMP 6/2025, S. 98 · ID: 50413402

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte