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Kostenrecht Prüfung von Einwendungen bei der Kostenfestsetzung
| In einem Kostenfestsetzungsverfahren wird nach einer gerichtlichen Kostengrundentscheidung ausschließlich über die Erstattungsfähigkeit von Verfahrenskosten von prozessualen Maßstäben und nach Maßgabe des Kostenrechts entschieden. |
Materiell-rechtliche Einwendungen und Einreden gegen den prozessualen Kostenerstattungsanspruch können nicht berücksichtigt werden. Mit diesen ist der Kostenschuldner auf die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO zu verweisen. Um eine materiell-rechtliche Einwendung handelt es sich nach Ansicht des OLG Frankfurt (19.2.25, 30 W 20/25, Abruf-Nr. 248583), wenn die angebliche Nichtigkeit des Anwaltsvertrags geltend gemacht wird.
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AUSGABE: FMP 7/2025, S. 114 · ID: 50451539
