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ZustellungsrechtRücksendung des Empfangsbekenntnisses beim VU
| Die Zustellung eines elektronischen Dokuments an einen Anwalt wird nach § 173 Abs. 3 S. 1 ZPO durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis (EB) nachgewiesen, das an das Gericht zu übermitteln ist. Die Zustellung ist als bewirkt anzusehen, wenn der Anwalt das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen. Oft wird damit allerdings „gespielt“, um noch etwas Zeit für die eigene Bearbeitung zu gewinnen oder aber auch, um für den Mandanten die zwangsweise Inanspruchnahme möglichst lange zu verzögern. Das wird allerdings nicht von allen Gegnern und Gerichten akzeptiert, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf zeigt – mit unangenehmen Folgen. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
AUSGABE: FMP 7/2025, S. 127 · ID: 50451547