Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
GStBGestaltende Steuerberatung

ExistenzminimumGrundfreibetrag: Mustereinspruch wegen möglicher Verfassungswidrigkeit erwägenswert

Abo-Inhalt 25.11.2024 4 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Das FG Schleswig-Holstein (28.6.24, 1 K 37/23, Rev. BFH III R 26/24) hat entschieden, dass die Höhe des Grundfreibetrags sowohl für 2023 als auch für 2024 nicht zu beanstanden ist, doch es wurde die Revision zugelassen, die nunmehr beim BFH anhängig ist. Die obersten Steuerrichter werden klären müssen, ob der jeweilige Grundfreibetrag angehoben werden muss, weil der Gesetzgeber den betragsmäßigen Wert für das Existenzminimum im Sozialrecht – möglicherweise – höher angesetzt hat als im Steuerrecht. Daher sollte ab sofort gegen jeden Steuerbescheid für das Jahr 2023 und gegebenenfalls gegen Vorauszahlungsbescheide für 2024 Einspruch eingelegt werden. |

Zum Hintergrund

Ausgabe: 12/2024, S. 425 · ID: 50232250

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2024

Bildrechte