Dez. 2024
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UmsatzsteuerMitwirkungspflichten in Bauträgerfällen durften nicht zu weit gehen
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. 242730
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| Die sogenannten Bauträgerfälle beschäftigen die Gerichte schon seit Jahren. Der BFH hat nun erfreulicherweise zugunsten der Bauleistenden und zulasten des Fiskus entschieden, dass die Finanzämter Abtretungsangebote nicht einfach ablehnen durften, wenn die Bauleistenden von den Vordrucken der Finanzverwaltung abgewichen sind (BFH 17.4.24, XI R 16/22, Abruf-Nr. 242730). |
AUSGABE: GStB 12/2024, S. 430 · ID: 50107025
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