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KonzernstrukturenBeratungsbrennpunkt „Aufwärtsverschmelzung“: Wichtige Folgewirkungen für Umstrukturierungen
| In Konzernstrukturen lässt sich eine Verkürzung von Beteiligungsketten durch eine sog. Aufwärtsverschmelzung erreichen. Ein solcher „Up-Stream-Merger“ von der Tochter- auf die Muttergesellschaft zur Aufnahme ist als tauschähnlicher Vorgang einzuordnen und verlangt neben der umwandlungssteuerrechtlichen Beurteilung die Auseinandersetzung mit den steuerlichen Folgewirkungen. Dieser Beitrag zeigt ausgewählte „Brennpunkte“ in der Umstrukturierungspraxis auf. Aus Gründen der Rechtssicherheit kann es je nach den Umständen des Einzelfalls sinnvoll sein, den erhöhten steuerlichen Risiken mit einem (gebührenpflichtigen) Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft beim zuständigen Finanzamt zu begegnen. |
AUSGABE: GStB 12/2024, S. 449 · ID: 50209102