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GStBGestaltende Steuerberatung

UmsatzsteuerMitwirkungspflichten in Bauträgerfällen durften nicht zu weit gehen

Abo-Inhalt 25.11.2024 8 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Die sogenannten Bauträgerfälle beschäftigen die Gerichte schon seit Jahren. Der BFH hat nun erfreulicherweise zugunsten der Bauleistenden und zulasten des Fiskus entschieden, dass die Finanzämter Abtretungsangebote nicht einfach ablehnen durften, wenn die Bauleistenden von den Vordrucken der Finanzverwaltung abgewichen sind (BFH 17.4.24, XI R 16/22, Abruf-Nr. 242730). |

Ausgabe: 12/2024, S. 430 · ID: 50107025

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