GewinnverteilungBMF setzt neue Maßstäbe für die steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
| Eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende inkongruente Gewinnausschüttung wird vielfach als Gestaltungsmaßnahme bei einer GmbH eingesetzt. Laut BMF wurden solche Ausschüttungen bislang anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam vereinbart worden waren und hierfür zusätzlich beachtliche wirtschaftliche außersteuerliche Gründe nachgewiesen wurden, um einen Gestaltungsmissbrauch auszuschließen. Außerdem sah die Finanzverwaltung in einer nur kurzzeitig geltenden oder wiederholt geänderten Gewinnverteilungsabrede ein Indiz für eine unangemessene Gestaltung. Als Reaktion auf die jüngste BFH-Rechtsprechung hat die Finanzverwaltung nun die Voraussetzungen einer steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen modifiziert (BMF 4.9.24, IV C 2 – S 2742/19/10004 :003, BStBl I 24, 1246). |
Ausgabe: 12/2024, S. 443 · ID: 50195240
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