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März 2009

GestaltungsmöglichkeitBFH überträgt Rechtsprechung zum Abfindungsfreibetrag auf Pauschalierung nach § 40b EStG

Abo-Inhalt06.03.200912 Min. Lesedauer

Für die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis - wie für die Vervielfältigungs­regelung bei pauschal versteuerten Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung erforderlich - „beendet“ ist, gelten die gleichen Grundsätze wie für den ehemaligen Freibetrag für Abfindungen.

Für die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis - wie für die Vervielfältigungs­regelung bei pauschal versteuerten Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung erforderlich - „beendet“ ist, gelten die gleichen Grundsätze wie für den ehemaligen Freibetrag für Abfindungen. Das hat der BFH entschieden.

AUSGABE: LGP 3/2009, S. 43 · ID: 125269

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