Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
März 2009

BFH-Entscheidung Tronc-Einnahmen von Spielbankmitarbeitern sind keine steuerfreien „Trinkgelder“

Abo-Inhalt06.03.20099 Min. Lesedauer

Aus dem Spielbanktronc finanzierte Zahlungen an die Mitarbeiter einer Spielbank sind keine steuerfreien Trinkgelder im Sinne von § 3 Nr. 51 EStG.

Aus dem Spielbanktronc finanzierte Zahlungen an die Mitarbeiter einer Spielbank sind keine steuerfreien Trinkgelder im Sinne von § 3 Nr. 51 EStG. Das hat der BFH jetzt klargestellt.

AUSGABE: LGP 3/2009, S. 45 · ID: 125270

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2009

Bildrechte