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März 2009

BAG hat entschiedenFreiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzuwendungen

Abo-Inhalt06.03.20096 Min. Lesedauer von Rainer Hoffmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, St. Ingbert

Freiwilligkeitsvorbehalte bei Sonderzahlungen sind uneingeschränkt zulässig. Das ist die Kernaussage eines BAG-Urteils. Damit hat es eine bedeutende offene Streitfrage zur Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen geklärt.

Freiwilligkeitsvorbehalte bei Sonderzahlungen sind uneingeschränkt zulässig. Das ist die Kernaussage eines BAG-Urteils. Damit hat es eine bedeutende offene Streitfrage zur Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen geklärt (Urteil vom 30.7.2008, Az: 10 AZR 606/07; Abruf-Nr. 082690082690).

AUSGABE: LGP 3/2009, S. 54 · ID: 125273

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