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BFH-Entscheidung Tronc-Einnahmen von Spielbankmitarbeitern sind keine steuerfreien „Trinkgelder“

Abo-Inhalt06.03.20099 Min. Lesedauer

Aus dem Spielbanktronc finanzierte Zahlungen an die Mitarbeiter einer Spielbank sind keine steuerfreien Trinkgelder im Sinne von § 3 Nr. 51 EStG.

Aus dem Spielbanktronc finanzierte Zahlungen an die Mitarbeiter einer Spielbank sind keine steuerfreien Trinkgelder im Sinne von § 3 Nr. 51 EStG. Das hat der BFH jetzt klargestellt.

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AUSGABE: LGP 3/2009, S. 45 · ID: 125270

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