März 2010
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Rentenversicherung Nicht jeder angestellte Rechtsanwalt ist ein Syndikusanwalt
Abo-Inhalt05.03.20103 Min. Lesedauer
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Ein angestellter Rechtsanwalt, der für seinen Arbeitgeber nicht rechtlich wirksam nach außen auftreten kann, ist rentenversicherungspflichtig.
Ein angestellter Rechtsanwalt, der für seinen Arbeitgeber nicht rechtlich wirksam nach außen auftreten kann, ist rentenversicherungspflichtig. Das gilt auch, wenn er in seiner vorherigen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig beschäftigt war.
AUSGABE: LGP 3/2010, S. 39 · ID: 134054
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