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LGPLöhne und Gehälter professionell

LohnzuschlägeHöhe einer Bonuszahlung: Nach Zielvorgaben oder nach freiem Ermessen?

Abo-Inhalt 30.11.2016 4 Min. Lesedauer Von RAin Tanja Diepold, Osborne Clarke, München

| Behält sich der Arbeitgeber arbeitsvertraglich vor, über die Höhe eines Bonusanspruchs nach billigem Ermessen zu entscheiden, kann ein Gericht diese Entscheidung überprüfen. Entspricht sie nicht billigem Ermessen, ist sie unverbindlich. Dann muss das Gericht die Bonushöhe auf Grundlage der Parteivorträge festsetzen. Das BAG erleichtert es damit Arbeitnehmern, einen Bonus durchzusetzen. Der folgende Beitrag zeigt, wie sich die neue Rechtsprechung auswirkt und wie Arbeitgeber darauf reagieren. |

Ausgabe: 12/2016, S. 214 · ID: 44323396

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