VergütungLAG konkretisiert Voraussetzungen eines Anspruchs auf Annahmeverzugsvergütung bei unwirksamer Anordnung von Kurzarbeit
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| Im Falle der Anordnung von Kurzarbeit – auch bei unwirksam angeordneter Kurzarbeit – muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zumindest wörtlich anbieten, um seinen Arbeitgeber in Annahmeverzug zu versetzen. Das kann z. B. durch einen Protest gegen die Kurzarbeit geschehen. Dies stellt das LAG Baden-Württemberg klar. |
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AUSGABE: LGP 9/2024, S. 173 · ID: 49998806