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Mindestlohn/ArbeitsentgeltLSG Baden-Württemberg: Entgeltanspruch kann auch durch Sachzuwendung erfüllt werden
Top-Beitrag Abo-Inhalt 26.07.2024 2 Min. Lesedauer
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| Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitsentgeltanspruch in Höhe des Mindestlohns durch eine Sachzuwendung oder durch eine Geldzahlung erfüllt wird. Zu diesem Schluss ist jedenfalls das LSG Baden-Württemberg gelangt. Das letzte Wort hat nun das BSG. |
Streit um Erfüllung des Mindestlohnanspruchs
AUSGABE: LGP 9/2024, S. 189 · ID: 50104945
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