SozialversicherungspflichtEine Reittrainerin ohne eigene Pferde ist abhängig beschäftigt
| Eine Reittrainerin, die Reitunterricht gibt, ohne dafür eigene Pferde einzusetzen, ist abhängig beschäftigt. Diese Ansicht vertritt das LSG Hessen. |
Im konkreten Fall hatte die Reitlehrerin Mitglieder des Vereins mit den vereinseigenen Schulpferden auf dem Vereinsgelände zwischen zwölf und 20 Stunden wöchentlich unterrichtet. Der Verein zahlte ihr in den Jahren 2015 bis 2018 pro Stunde 18 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung kam nach einer Prüfung zu der Auffassung, dass die Reitlehrerin abhängig beschäftigt ist und forderte vom Verein Rentenversicherungsbeiträge nach. Das LSG Hessen gab ihr im Klageverfahren Recht. Die Beitragsnachforderung war rechtmäßig, es lag eine abhängige Beschäftigung vor. Dafür sprach u. a., dass die Reitlehrerin die vereinseigenen Pferde sowie die Reithalle unentgeltlich nutzen konnte, kein unternehmerisches Risiko trug, der Reitverein auf seiner Homepage mit „unsere Reitlehrerin“ geworben und selbst die Verträge über den Reitunterricht mit den Reitschülern geschlossen hatte (LSG Hessen, Urteil vom 02.05.2024, Az. L 1 BA 22/23, Abruf-Nr. 242193).
Ausgabe: 09/2024, S. 171 · ID: 50090339
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