Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

WEG-NovelleWirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht

Abo-Inhalt24.04.20234487 Min. LesedauerVon RAin Kornelia Reinke, Bonn

| Die Neuregelung des § 28 WEG a. F. zum 1.12.20 betrifft die Beschlussfassung zur Begründung der Beitragspflicht der Wohnungseigentümer sowie die Finanzplanung und Rechnungslegung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Grüneberg/Wicke, BGB, 83. Aufl., § 28 WEG Rn 1). Die wesentlichen Inhalte von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung können nun dem Wortlaut der Neuregelung direkt entnommen werden. Dabei sind Abs. 1 (Wirtschaftsplan) und Abs. 2 (Jahresabrechnung) parallel aufgebaut. § 28 Abs. 1 S. 1 n. F. regelt den Beschlussgegenstand und begrenzt diesen auf die Zahlungspflicht. S. 2 schreibt vor, welche Informationen den Eigentümern im Rahmen der Beschlussvorbereitung zur Verfügung gestellt werden müssen. Durch den neu geschaffenen Vermögensbericht in § 28 Abs. 4 WEG n. F. soll die Kenntnis der Wohnungseigentümer über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft gestärkt werden (BT-Drucksache 19/18791, S. 76). Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: MK 5/2023, S. 97 · ID: 49317254

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte