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ArchitektenrechtAbgrenzung zwischen Objekt- und Tragwerksplaner – Koordination, Integration, Haftungsrisiken

Abo-Inhalt24.04.20253198 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Gabriela Böhm, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht u. a., Partnerin c.r.p. law. partnerschaft mbb, Frankfurt am Main

| Die Schnittstellenproblematik zwischen Objekt- und Tragwerksplanung ist in der Praxis allgegenwärtig. Die HOAI 2021 präzisiert die Leistungsbilder in den Lph 3 und 5 und betont die Rolle des Objektplaners als Koordinator. Ein aktuelles Urteil des LG Frankfurt am Main unterstreicht die Bedeutung der Koordinations- und Integrationspflichten und zeigt, dass eine unzureichende Abstimmung mit Fachplanern zu hohen Haftungsrisiken führen kann. Im Folgenden werden die Verantwortlichkeiten aus juristischer, rechtsprechungsorientierter und praxisrelevanter Perspektive untersucht. |

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AUSGABE: PBP 5/2025, S. 20 · ID: 50310706

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