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Mai 2025

HonorargestaltungLeserforum: Wer sollte die Fachplanung bei sehr hohem Anteil an Technikkosten koordinieren?

Leseprobe07.04.20252 Min. Lesedauer

| In einer wachsenden Anzahl an Planungsaufgaben sind die Kosten der Technischen Ausrüstung (TA – Kostengruppe 400) mittlerweile deutlich höher als die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300). Für den Objektplaner stellt sich hier die Frage, ob er bei solchen Kostenverhältnissen in der Lage ist, die Koordinations- und Integrationsleistungen (= Grundleistungen in mehreren Lph) in Bezug auf die TA wirtschaftlich zu erbringen oder ob nicht besser der TA-Planer die Koordinationsleistungen übernehmen möchte. |

HOAI-Regelwerke sind veraltet – Objektplanung unwirtschaftlich

Der Blick in die HOAI (§ 33 Abs. 2) zeigt für Objektplaner im Leistungsbild Gebäude und Ingenieurbauwerke, dass die anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 400 bereits ab 25 Prozent der Höhe der 300er Kosten nur noch zur Hälfte in die anrechenbaren Kosten der Objektplanung einbezogen werden. Diese starre HOAI-Regelung ändert sich auch nicht, wenn die 400er Kosten die 300er Kosten übersteigen – und damit auch der Koordinationsaufwand sehr hoch sein dürfte.

Das bedeutet, dass der Objektplaner zunächst im Zuge der Vertragsanbahnung prüfen sollte, ob er auf der Basis o. g. HOAI-Regelung Fachplaner mit 400er Kosten oberhalb der 300er Kosten wirtschaftlich koordinieren kann. Ist das für ihn (erwartungsgemäß) wirtschaftlich nicht vertretbar, wäre als nächster Schritt eine kalkulatorisch vertretbare Honorarregelung anzustreben. Diese könnte für solche Situationen darin bestehen, dass die Kosten der Kostengruppe 400 ungekürzt als anrechenbar für den Objektplaner vereinbart werden. Stimmt der Auftraggeber dem nicht zu, stellt sich die Frage, ob ein anderer Planungsbeteiligter die Koordinations- und Integrationsleistungen sinnvollerweise erbringen kann.

Auch Fachplaner Technische Ausrüstung kann koordinieren

Hier kommt der TA-Fachplaner ins Spiel. Wenn die Kostengruppe 400 dominant ist, bietet es sich an, dass er die Koordinations- und Integrationsleistungen für die Objektplanung erbringt. Damit würde die Koordination und Integration anders als in der HOAI geregelt vereinbart. Das geht natürlich nur bei entsprechendem Einvernehmen aller Beteiligten und entsprechender zu sätzlicher Honorierung.

Da die HOAI diesen Fall nicht regelt, ist auch hier eine individuelle Vereinbarung erforderlich. Neben der Leistungsregelung der Übernahme der Koordinations- und Integrationsleistung durch den Fachplaner ist eine Honorarregelung zu treffen. In den wenigen Projekten, die dem Autorenteam bekannt sind, ist geregelt worden, dass der TA-Fachplaner für die Übernahme der Koordinationsleistungen der anderen projektbeteiligten Planer und Berater die Kosten der Kostengruppe 300 in voller Höhe als anrechenbare Kosten erhält.

AUSGABE: PBP 5/2025, S. 19 · ID: 50366811

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