Mai 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2025 abgeschlossen.
VertragsrechtKein Fachplaner Technische Ausrüstung beauftragt: Muss der Architekt auch die TGA-Gewerke überwachen?
Abo-Inhalt16.04.2025181 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Müssen sich die TGA-Gewerke selbst überwachen?
| Hat der Auftraggeber keinen TA-Fachplaner beauftragt, muss der Architekt die Ausführungsleistungen der entsprechenden Gewerke überwachen. Sieht er sich dazu fachlich nicht in der Lage, muss er das dem Auftraggeber kommunizieren. Sonst haftet er für Mängel am Werk, so das OLG Düsseldorf. |
Im konkreten Fall kam der Architekt mit seiner Argumentation nicht durch, die Nichtbeauftragung eines TA-Fachplaners habe zur Folge gehabt, dass
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: PBP 5/2025, S. 2 · ID: 50385683
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion