Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2023 abgeschlossen.
ArbeitsrechtArbeitszeiten: Darf der Arbeitgeber Plus- und Minusstunden miteinander verrechnen?
| Frage: „Wir haben eine Frage zur Handhabung anfallender Überstunden (Plusstunden) und Unterstunden (Minusstunden): Einer unserer Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche. Auftragsbedingt konnte er entweder früher gehen oder später zur Arbeit kommen. Somit entstanden bei dem Mitarbeiter zwölf Unterstunden (Minusstunden). Sind wir als Arbeitgeber berechtigt, Plus- und Minusstunden miteinander zu verrechnen?“ |
Antwort: Eine etwaige Verrechnung von Minusstunden setzt eine entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarung voraus. Als Arbeitgeber wären Sie zum Abzug von Minusstunden (Verrechnung) nur dann berechtigt, wenn Ihr Mitarbeiter tatsächlich die Möglichkeit hatte, einen Ausgleich der Stunden herbeizuführen, dies aber gewissermaßen unterlassen hat. Insoweit erlaube ich mir den Verweis auf die ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte: Demnach kann eine Verrechnung von Minusstunden nur bei entsprechender arbeitsvertraglicher Vereinbarung stattfinden.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PP 7/2023, S. 7 · ID: 49210238