Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

ArbeitsrechtBeim Urlaubsverfall gilt: Vertrag sticht Gesetz – auch zum Nachteil des Arbeitgebers

Abo-Inhalt01.12.202597 Min. LesedauerVon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

Urlaubsansprüche verfallen nicht, wenn der Arbeitsvertrag einen Verfall auschließt. Dies gilt selbst dann, wenn eine tarifliche Lösung und das Gesetz etwas anderes vorsehen (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 15.07.2025, Az. 9 AZR 198/24).

Langzeiterkrankte klagt Abgeltung von 144 Tagen ein

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

ID: 50630952

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte