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GleichbehandlungsgrundsatzGleicher Job bei niedrigerer Qualifikation: Kein Anspruch auf gleiches Gehalt

Abo-Inhalt28.11.202587 Min. LesedauerVon Ass. jur. Petra Wronewitz

Unterscheiden sich Arbeitnehmer durch Ihre berufliche Qualifikation und ihre Berufserfahrung, dann besteht kein Anspruch auf die gleiche Gehaltshöhe, auch wenn die Tätigkeit vergleichbar ist (Landesarbeitsgericht [LAG] Mecklenburg-Vorpommern (28.01.2025, 5 SLa 159/24). Das Urteil ist gerade für Physiotherapiepraxen relevant, denn neben dem Physiotherapeuten als Ausbildungsberuf nimmt der Anteil der akadamisch qualifizierten Kollegen ständig zu.

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