EU-KommissionMonaco ist auf der EU-Geldwäsche-Blacklist
Die EU-Kommission hat am 10.6.25 ihre sog. Geldwäsche-Blacklist aktualisiert, um Finanzkriminalität zu bekämpfen. In der Liste sind Länder benannt, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen aufweisen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. In der Liste wird neuerdings auch Monaco aufgeführt, siehe Pressemitteilung: iww.de/s13168.
Neben dem Fürstentum sind folgende weitere Drittländer in die Liste aufgenommen worden: Algerien, Angola, Côte d‘Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Namibia, Nepal und Venezuela. Von der Geldwäsche-Blacklist gestrichen wurden demgegenüber Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die sog. Liste wird rechtstechnisch über eine delegierte Verordnung umgesetzt (siehe iww.de/s13169), die am 10.10.25 unverändert von EU-Parlament und Rat der EU gebilligt worden ist (delegierte VO (EU) 2025/1184 der Kommission vom 10.6.25, ABl. L 16.7.25, S. 1 ff.). (DR)
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AUSGABE: PStR 1/2026, S. 2 · ID: 50632765