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Versäumnisurteil Teil 3Die Terminsgebühr bei einem Versäumnisurteil nach einem Einspruch

Top-BeitragAbo-Inhalt20.01.202412 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Ergeht ein Versäumnisurteil (VU), ist damit das Verfahren nicht zwingend beendet. Auf einen Einspruch hin ist das Verfahren fortzusetzen. Welche Auswirkungen das auf die Terminsgebühr hat, wird im folgenden Teil 3 der VU-Serie behandelt (die Nummerierung im Beitrag schließt direkt an die Ausführungen in den Teilen 1 und 2 an; vgl. zu Teil 1: RVG prof. 23, 213; vgl. zu Teil 2: RVG prof. 24, 14): |

AUSGABE: RVGprof 2/2024, S. 28 · ID: 49849885

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