Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
RVGprofRVG professionell

Versäumnisurteil Teil 3Die Terminsgebühr bei einem Versäumnisurteil nach einem Einspruch

Top-Beitrag Abo-Inhalt 20.01.2024 12 Min. Lesedauer Von RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Ergeht ein Versäumnisurteil (VU), ist damit das Verfahren nicht zwingend beendet. Auf einen Einspruch hin ist das Verfahren fortzusetzen. Welche Auswirkungen das auf die Terminsgebühr hat, wird im folgenden Teil 3 der VU-Serie behandelt (die Nummerierung im Beitrag schließt direkt an die Ausführungen in den Teilen 1 und 2 an; vgl. zu Teil 1: RVG prof. 23, 213; vgl. zu Teil 2: RVG prof. 24, 14): |

Ausgabe: 2/2024, S. 28 · ID: 49849885

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Verzinsung

Basiszinssatz ist seit dem 1.1.24 auf 3,62 Prozent erhöht

RVGprof
Leseprobe
Seite 19
12.01.2024
1 Min. Lesedauer

Der Basiszinssatz des BGB ist zum 1.1.24 von 3,12 auf 3,62 Prozent erhöht worden. Es ergeben sich außerdem Verzugszinsen für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) i. H. v. 8,62 Prozent und für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs.

Erstattung

Behörde mit eigenem Fachwissen darf externen Anwalt beauftragen

RVGprof
Leseprobe
Seite 20
10.01.2024
1 Min. Lesedauer

Gebühren und Auslagen eines Anwalts sind nach § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO erstattungsfähig. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn in einem Verfahren ohne Vertretungszwang der Beklagte bzw. Antragsgegner eine Behörde oder eine juristische Person ...

Elektronischer Rechtsverkehr

Bezirksrevisor muss Beschwerde elektronisch übermitteln

RVGprof
Leseprobe
Seite 20
22.01.2024
1 Min. Lesedauer

Die Pflicht zur Übermittlung von Schriftsätzen an das Sozialgericht als elektronisches Dokument gilt auch für den Bezirksrevisor als Vertreter der Landeskasse, der gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung Beschwerde einlegt (BGH ...

Bildrechte