AnwaltshaftungDiese besonderen Hinweispflichten muss der Anwalt bei Vergütungsvereinbarungen beachten
| Die Gerichte legen großen Wert darauf, dass Vergütungsvereinbarungen (VV) transparent und verständlich sind sowie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Rechtsanwalt, der den Mandanten vor Übernahme des Auftrags schuldhaft nicht darauf hinweist, dass sich die Gebühren für seine Tätigkeit nach dem Gegenstandswert richten, ist dem Mandanten zum Ersatz des hierdurch verursachten Schadens verpflichtet. Außer dieser allgemeinen Hinweispflicht kann sich in Einzelfällen eine besondere Hinweis- und Informationspflicht ergeben. Die Rechtsprechung hat hierzu bestimmte Fallgruppen entwickelt. |
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AUSGABE: RVGprof 3/2024, S. 47 · ID: 49635830