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Versäumnisurteil Teil 4Die Terminsgebühr bei einem VU in „Mischfällen“

Top-Beitrag Abo-Inhalt 03.03.2024 6 Min. Lesedauer Von RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Im Zusammenhang mit Versäumnisurteilen (VU) sind „Mischfälle“ möglich, bei denen sowohl eine volle als auch eine ermäßigte Terminsgebühr entsteht. Ein solcher Mischfall tritt beispielsweise auf, wenn im Gerichtstermin eine Teilerörterung über einen Teil der Hauptforderung erfolgt. Anhand von praxisnahen Beispielen werden im Folgenden verschiedene Szenarien erläutert (vgl. zu Teil 1: RVG prof. 23, 213; zu Teil 2: RVG prof. 24, 14; zu Teil 3: RVG prof. 24, 28; Nummerierung der Beispiele hier folgt Teil 3). |

Ausgabe: 02/2024, S. 51 · ID: 49849887

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