NichtzulassungsbeschwerdeKommunikation zu Fristverlängerung und Verfahrensstand ist nicht gesondert abrechenbar
| Immer wieder problembehaftet ist: Eine Nichtzulassungsbeschwerde wird durch den zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten nur entgegengenommen und weitergeleitet. Fällt hierfür eine Gebühr nach Nr. 3403 RVG VV an? Nein, sagt das OLG Düsseldorf. |
Entscheidungsgründe
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AUSGABE: RVGprof 5/2024, S. 82 · ID: 49980826