01.05.2024
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LandwirtschaftssachenZur Terminsgebühr in Verfahren nach dem LwVfG
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OLG Braunschweig
| Eine Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV RVG entsteht in Verfahren nach dem LwVfG laut OLG Braunschweig auch, wenn das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheidet. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
AUSGABE: RVGprof 5/2024, S. 83 · ID: 49931386
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