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StreitwertRegelstreitwert in Scraping-Verfahren beträgt 6.000 EUR
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Hinweis an Redaktion
| Der Streitwert in Verfahren, in denen aus der DS-GVO Ansprüche auf Schadenersatz, Unterlassung und Auskunft wegen eines Scraping-Vorfalls auf einer Social-Media-Plattform geltend gemacht werden, ist in der Regel auf 6.000 EUR festzusetzen (OLG Frankfurt 18.7.23, 6 W 40/23, Abruf-Nr. 239046). |
Mit Fake-Nummern werden fremde Daten im Internet abgefischt
Beim Scraping werden automatisiert Ziffernfolgen generiert, die strukturell Telefonnummern nachgebildet sind. Auf dieser Grundlage werden dann Profile auf Social-Media-Plattformen durchsucht und bei Erfolg die veröffentlichten Daten gesammelt. Die gesammelten Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Namen, Geschlecht, Nutzernamen und Nutzer-ID werden schließlich in ungesicherten Datenbanken veröffentlicht.
Ausgabe: 6/2024, S. 91 · ID: 49871392
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