Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

InkassoSo rechnen Sie Inkassodienstleistungen bei unbestrittenen deliktischen Forderungen ab

Abo-Inhalt26.06.20256 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Die angemessene Vergütung anwaltlicher Inkassotätigkeit im Zusammenhang mit unbestrittenen Schadenersatzforderungen – insbesondere aus Verkehrsunfällen – ist seit der Einführung von Absatz 2 zu Nr. 2300 VV RVG Gegenstand intensiver rechtlicher und praktischer Diskussion. Dabei stellt sich die zentrale Frage, ob und inwieweit diese Regelung auch auf deliktische Forderungen anzuwenden ist, die typischerweise Gegenstand verkehrsunfallrechtlicher Mandate sind. Gerade in Fällen, in denen Rechtsanwälte im Wege der Abtretung tätig werden oder Mandanten über spezialisierte Inkassodienstleister vertreten sind, steht zur Klärung, ob die reduzierte Gebührenstruktur des neuen Absatzes 2 Anwendung findet – mit erheblichen Auswirkungen auf die Honorierung solcher außergerichtlichen Rechtsverfolgung. |

AUSGABE: RVGprof 7/2025, S. 127 · ID: 50441176

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte